Er sei gemäss eigenen Angaben weder eifersüchtig noch habe er sich mit seiner Ehefrau gestritten, er sei "nicht sauer - praktisch null" und sein Sohn habe offenbar lediglich "irgendwelche Wörter" falsch verstanden, weswegen er die Polizei gerufen habe. Angesichts des von der Ehefrau und Zeugin glaubhaft geschilderten Kerngeschehens spreche die komplette Abrede auch nur eines geringen Anteils an Verantwortung am Konflikt eher gegen die Glaubhaftigkeit der vom Beschwerdeführer getätigten Aussagen. Glaube man der Sachdarstellung des Beschwerdeführers, sei unerklärlich, weshalb der zwölfjährige Sohn C. die Polizei alarmiert habe.