Konstellation die Aussagen der Ehefrau glaubhafter gewesen seien. Dies sei von der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau mit Entscheid vom 13. April 2022 bestätigt worden, wobei zu diesem Zeitpunkt bereits die Einvernahme der Zeugin vom 4. April 2022 aktenkundig gewesen und auch gewürdigt worden sei. Im vorliegenden Verlängerungsverfahren lägen je eine weitere Einvernahme der Ehefrau (vom 6. April 2022) und der Zeugin (vom 13. April 2022) bei den Akten. Sowohl die Zeugin als auch die Ehefrau hätten anlässlich ihrer zweiten Einvernahme im Kern denselben Sachverhalt wiedergegeben.