3.3. Mit Beschwerdeantwort vom 30. Juni 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Abweisung der Beschwerde unter Kostenfolgen. 3.4. Mit Eingabe vom 6. Juli 2022 (Postaufgabe 7. Juli 2022) verzichtete der Beschwerdeführer auf eine Stellungnahme. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: