6. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, den behandelnden Psychiater/Psychotherapeuten von der Wahrung des Berufsgeheimnisses (Art. 321 StGB) gegenüber der Staatsanwaltschaft zu entbinden und die Entbindungserklärung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 2 hiervor einzureichen.