" 1. Der Antrag auf Verlängerung und Neuanordnung der Ersatzmassnahmen für die Untersuchungshaft sei abzuweisen. Herr A. sei per sofort aus der Haft zu entlassen. 2. 2.1. Eventualiter sei eine wöchentliche deliktsorientierte Psychotherapie anzuordnen. 2.2. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Staatsanwaltschaft nach Rechtskraft des Entscheides des ZMG innert 20 Tagen den von ihm -5- gewählten Psychiater/Psychotherapeuten bekannt zu geben und eine Bestätigung für den ernsten Behandlungstermin bekannt zu geben."