" 1. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, sich wöchentlich einer deliktorientierten Psychotherapiestunde zu unterziehen, mit dem Ziel, -4- alternative Handlungskompetenzen und strukturierte Ordnungen sowie Re-Formulierung eigener Wertigkeiten zu erlenen. 2. Der Beschuldigte sei zu verpflichten, der Staatsanwaltschaft innert 10 Tagen nach Erhalt des Entscheids des ZMG den gewählten Psychiater/Psychotherapeuten bekannt zu geben und eine Bestätigung für den ersten Behandlungstermin bzw. den Zeitpunkt der Therapieaufnahme einzureichen.