2.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau bringt mit Beschwerdeantwort im Wesentlichen vor, dass sie betreffend zwei mutmassliche Geschwindigkeitswettstreite vom 26. August 2021 bzw. 5. Juli 2021 dem Eidgenössischen Institut für Metrologie den Auftrag erteilt habe, die gefahrenen Geschwindigkeiten zu ermitteln. Der Gutachterauftrag erfolge aufgrund eines konkreten Tatverdachts. Betreffend den Beschwerdeführer seien Videoaufzeichnungen aus der Nachfahrt einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau vom 26. August 2021 auszuwerten. Diese Aufzeichnungen seien strafprozessual verwertbar.