Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau blende aus, dass sich das Polizeifahrzeug, deutlich aus dem Video erkennbar, massiv schneller seinem Fahrzeug "aufgedrängt" habe, dass sich seine Geschwindigkeit deutlich verringert habe, als er sich dem Bus genähert habe und er realiter niemals 190 km/h gefahren sei. Es existiere keine tatsächliche Situation, wonach er 190/193 km/h gefahren sei. Dies lasse sich auch nicht daraus ableiten, dass das Polizeifahrzeug mit über 190 km/h gefahren sei, da es sich seinem Fahrzeug "aufgedrängt" habe, ohne dass er habe abbremsen müssen.