3. 3.1. Gegen diesen Gutachterauftrag erhob der Beschwerdeführer persönlich bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau am 27. Juni 2022 (Postaufgabe) Beschwerde mit den folgenden Anträgen: " 1. Der Gutachterauftrag sei gemäss Begründung aufzuheben. 2. Es sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren, um die Auftragserteilung von Staatsanwalt C. aufzuhalten. -3- 3. Es sei vorläufig auf Kosten zu verzichten, weil die Anfechtung des Extremakts berechtigt erscheint. (Lohnabrechnung Mai 22)."