in der Strafsache gegen A._____ betr. qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau führt gegen A. (Beschwerdeführer) und B. eine Strafuntersuchung u.a. wegen einer qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung (Art. 90 Abs. 3 SVG), mutmasslich begangen am 26. August 2021 auf der Autobahn A1, Fahrtrichtung Zürich, zwischen Zofingen und Würenlos.