3.2. Nachdem der Beschwerdeführer Einsprache gegen den Strafbefehl vom 23. Februar 2022 erhoben und die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau diesen als Anklageschrift an das Bezirksgericht Lenzburg überwiesen hatte, wurde der Beschwerdeführer mit Vorladung vom 19. April 2022 als Beschuldigter zur Hauptverhandlung vom 17. Juni 2022, 13.30 Uhr, vorgeladen (act. 63 ff.). Die Vorladung enthielt Angaben zur Erscheinungspflicht und den Säumnisfolgen. Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass -5-