1.2. Mit Eingabe vom 24. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer Einsprache gegen diesen Strafbefehl. 1.3. Am 18. März 2022 überwies die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau den Strafbefehl zur Durchführung des Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Lenzburg. 2. 2.1. Am 19. April 2022 wurde der Beschwerdeführer zur Hauptverhandlung vom 17. Juni 2022 vor dem Präsidenten des Bezirksgerichts Lenzburg vorgeladen. Die Vorladung wurde dem Beschwerdeführer am 21. April 2022 zugestellt.