in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Strafbefehl vom 23. Februar 2022 wurde der Beschwerdeführer wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln (durch Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn, Überholen links der Sicherheitslinie und Nichtbeachten eines Lichtsignals) zu einer bedingt vollziehbaren Geldstrafe von 130 Tagessätzen à Fr. 130.00, Probezeit 2 Jahre, sowie zu einer Busse von Fr. 4'200.00 (bei schuldhafter Nichtbezahlung 33 Tage Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt.