Im Weiteren erscheine die von hinten vorgenommene Geschwindigkeitsmessung eines Motorrads sehr praxisfremd und weise eine hohe Fehlerquote auf, da kein Fixpunkt vorhanden sei. Jedenfalls müsse ihm die amtliche Verteidigung gewährt werden. 2.4. 2.4.1. Nachstehend ist zu prüfen, ob die amtliche Verteidigung zur Wahrung der Interessen des Beschwerdeführers geboten ist.