2.3.2. Der Beschwerdeführer brachte dagegen vor, dass ihn niemand nach seinem Einkommen gefragt habe. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach habe bei seiner Wohnsitzgemeinde Einblick in seine Steuerveranlagung erhalten, weshalb es ihr auch möglich gewesen sei, den Tagessatz auf Fr. 30.00 festzulegen. Ein Entzug des Führerausweises stelle für ihn eine "sehr drastische" Massnahme dar, da er aus gesundheitlichen und familiären Gründen auf den Führerausweis angewiesen sei. Im Weiteren erscheine die von hinten vorgenommene Geschwindigkeitsmessung eines Motorrads sehr praxisfremd und weise eine hohe Fehlerquote auf, da kein Fixpunkt vorhanden sei.