2. 2.1. Gegen den ihm am 25. Mai 2022 zugestellten Strafbefehl erhob A. mit Eingabe vom 2. Juni 2022 (Postaufgabe) Einsprache und ersuchte gleichzeitig um Gewährung der amtlichen Verteidigung. 2.2. Mit Verfügung vom 8. Juni 2022 wies die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurz- ach das Gesuch um Bewilligung der amtlichen Verteidigung ab.