Die Beschwerde enthält kein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren. Ein solches wäre indes ohnehin wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abzuweisen gewesen. Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 sowie den Auslagen von Fr. 45.00, zusammen Fr. 845.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)