3. 3.1. Die Beschwerdeführerin hat am 21. März 2022 die unentgeltliche Rechtspflege beantragt (Art. 136 Abs. 2 lit. a und b StPO, beinhaltend die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen und von Verfahrenskosten) sowie um Bestellung von Rechtsanwalt Jean-Christophe Schai als ihren unentgeltlichen Rechtsbeistand (Art. 136 Abs. 2 lit. c StPO) ersucht.