1.2. Mit Schreiben vom 20. September 2021 durch ihre damalige Vertreterin konstituierte sich A. als Privatklägerin. 1.3. Mit anwaltlich verfasster Eingabe vom 21. März 2022 ersuchte A. bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und Beiordnung ihres Vertreters als unentgeltlicher Rechtsbeistand. 2. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach wies mit Verfügung vom 8. Juni 2022 das Gesuch von A. um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege vom 21. März 2022 ab.