Anfechtungs- Verfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 8. Juni 2022 gegenstand betreffend Abweisung unentgeltliche Rechtspflege in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. 1.1. A. erstattete am 11. September 2021 bei der Kantonspolizei Aargau, Stützpunkt Baden, Strafanzeige gegen ihren Ehemann B. wegen häuslicher Gewalt. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach eröffnete aufgrund dieses Vorwurfs ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten, das sie in der Folge auf den Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz ausdehnte.