RIEDI, Auslandsbeweise und ihre Verwertung im schweizerischen Strafverfahren, Diss. 2018, S. 327 f., wonach – was in einer Konstellation wie vorliegend offensichtlich gerade nicht zum Tragen kommen kann – die vorweggenommene Prüfung einer Telefonüberwachungsmassnahme durch ein Zwangsmassnahmengericht den Bürger vor rechtswidrigen Eingriffen durch die Strafverfolgungsbehörden schützen soll und wonach das im Falle einer Nichtgenehmigung resultierende Beweisverwertungsverbot verhindern soll, dass "der Richtervorbehalt" zu einer blossen Empfehlung verkommt).