2.7. 2.7.1. Im Rahmen der Operation ANOM wurde die Kommunikation über hierfür eigens geschaffene Kryptohandys, die zuvor angeblich ausschliesslich an Mitglieder krimineller Organisationen vertrieben worden waren, systematisch überwacht. Dem lag aber (wie bereits in E. 2.5) ausgeführt, kein konkreter Tatverdacht zugrunde, sondern einzig die auf kriminalistischer Erfahrung beruhende Erwartung, dass diese Kryptohandys ausschliesslich für kriminelle Machenschaften benutzt würden (vgl. hierzu die Ausführungen der kantonalen Staatsanwaltschaft in ihrem Genehmigungsgesuch).