2.4. Der angefochtenen Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 24. Januar 2022 lag das mit 16. Dezember 2021 datierte Gesuch der kantonalen Staatsanwaltschaft um "Genehmigung eines Zufallsfunds aus einer Überwachung (Art. 278 Abs. 3 StPO)" zu Grunde. Aus diesem Gesuch ergibt sich, dass die fraglichen Beweismittel im Rahmen der unter internationaler (aber soweit ersichtlich nicht schweizerischer) Beteiligung zustande gekommenen US-amerikanischen Operation "TROJAN SHIELD" erhoben wurden. Dabei sei zunächst vom FBI eine Firma für vermeintlich abhörsicher verschlüsselte Kommunikation namens ANOM mit Sitz in Panama gegründet worden.