3.4. Mit Eingabe datiert vom 18. Oktober 2022 (Postaufgabe am 19. Oktober 2022) informierte die kantonale Staatsanwaltschaft die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts darüber, dass ihr (jedoch noch nicht offiziell) ergänzende Unterlagen der USA betreffend die Kommunikationsplattform ANOM vorlägen, die für den Ausgang des Beschwerdeverfahrens wesentlich seien und die sie schnellstmöglich nachreichen werde. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: