6. unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 7.7 % MWST zu Lasten des Staats." In prozessualer Hinsicht stellte er folgende Anträge: " 7. -5- Es seien die Akten der Vorinstanz […] sowie die Verfahrensakten der Staatsanwaltschaft […] beizuziehen; 8. Die Vorinstanz oder die Staatsanwaltschaft seien anzuweisen, dem Obergericht die Verfügungen des Zwangsmassnahmengerichts vom 12. Mai 2021 ([…]) und 8. Dezember 2021 ([…]) samt den dazugehörigen Akten einzureichen. Diese seien der Verteidigung zur Einsicht zuzustellen.