Mit Eingabe vom 20. Dezember 2021 ergänzte die kantonale Staatsanwaltschaft ihr Gesuch durch Nachreichung einer "Dokumentation der amerikanischen Strafverfolgungsbehörden" zur "Vorgehensweise bei Vollzug dieser Überwachungsmassnahme". 2.2. Das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau verfügte am 24. Januar 2022 Folgendes: -4-