vom 25. Mai 2021 und 20. August 2021 (Verlängerung) genehmigt wurde. - Der von der kantonalen Staatsanwaltschaft gehegte Verdacht, dass es sich beim mutmasslich vom Beschwerdeführer verwendeten Kryptogerät um ein "ANOM Gerät" handeln könnte, wurde im Rahmen internationaler polizeilicher Amtshilfe vom FBI bestätigt. Dem vom Beschwerdeführer verwendeten Kryptogerät wurde als JID (Jabber Identifier) B@anom.one zugeordnet. - Nachdem der Beschwerdeführer nach Schliessung der ANOM