Staatsanwaltschaft eine weitere vom Beschwerdeführer benutzte, ihr bis dato aber nicht bekannte Rufnummer aus Grossbritannien (IMSI C), gestützt worauf sie die Verwendung eines Kryptogeräts durch den Beschwerdeführer vermutete. - Am 20. Mai 2021 ordnete die kantonale Staatsanwaltschaft die Echtzeitüberwachung der vom Beschwerdeführer verwendeten Schweizer Mobiltelefonnummer (D) und das Anbringen eines GPS-Trackers am vom Beschwerdeführer benutzten Fahrzeug (AG […]) an, was beides vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügungen -3-