Auch gab er an, dass der Beschwerdeführer mindestens einen Teil der am 8. April 2021 am Wohnort von C. in Q. sichergestellten 4 Kilogramm Kokain geliefert habe. - Gestützt auf diese Erkenntnisse bzw. wegen des Verdachts auf illegalen Betäubungsmittelhandel ordnete die kantonale Staatsanwaltschaft am 11. Mai 2021 die rückwirkende Überwachung der vom Beschwerdeführer benutzten und bereits bekannten Schweizer Mobiltelefonnummer (D) sowie den Einsatz eines IMSI-Catchers an, was beides vom Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau mit Verfügung vom 12. Mai 2021 genehmigt wurde.