1. Die kantonale Staatsanwaltschaft ersuchte das Bundesamt für Justiz mit Schreiben vom 27. August 2021, wegen des gegen den Beschwerdeführer gerichteten Verdachts auf qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Geldwäscherei bei der zuständigen US-Behörde rechtshilfeweise die Übermittlung folgender Beweismittel zu beantragen: