Anfechtungs- Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom gegenstand 24. Januar 2022 betreffend Genehmigung eines Zufallfundes (Art. 278 Abs. 3 StPO) aus der ausländischen Überwachung der Kommunikationsplattform ANOM in der Strafsache gegen A._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: