Im Vorfeld sei es bereits am 28. Mai 2022 zu einem Vorfall gekommen, als eine Patrouille der Regionalpolizei den Hund des Beschwerdeführers wegen Verdachts der Tierquälerei sichergestellt gehabt habe und der Beschwerdeführer Drohungen und Beschimpfungen gegenüber den Polizeifunktionären ausgesprochen habe. Zur Überprüfung des Tatverdachts und der Tatzusammenhänge sei das DNA-Profil des Beschwerdeführers mit den Tatspuren zu vergleichen. Hierfür müsse ein DNA-Profil erstellt werden (angefochtene Verfügung vom 1. Juni 2022).