2. Mit Verfügung vom 1. Juni 2022 ordnete die Staatsanwaltschaft Rheinfel- den-Laufenburg die Erstellung eines DNA-Profils betreffend A. an. Sie wies die Kantonspolizei Aargau an, die Erstellung des Profils vom entnommenen Wangenschleimhautabstrich (WSA) in Auftrag zu geben. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 7. Juni 2022 zugestellte Verfügung erhob A. mit Eingabe vom 16. Juni 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Beschwerde und beantragte die Aufhebung dieser Verfügung und die Vernichtung aller Erfassungen und Profile. Der Beschwerde sei zudem aufschiebende Wirkung zu erteilen.