Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Das Ausstandsgesuch wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 800.00 und den Auslagen von Fr. 50.00, zusammen Fr. 850.00, werden der Gesuchstellerin auferlegt. -5- Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Strafsachen (Art. 78 ff., Art. 90 ff. BGG)