Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Q. erhob am 18. Januar 2022 beim Bezirksgericht C. Anklage gegen D. (Beschuldigter) wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung, ev. wegen mehrfacher Schändung der Gesuchstellerin. 2. Die Gesuchstellerin beantragte mit Eingabe vom 9. Mai 2022 beim Bezirksgericht C. u.a. den Ausstand von B. im Strafverfahren gegen den Beschuldigten. 3. B. leitete dieses Ausstandsgesuch am 8. Juni 2022 – verbunden mit dem Antrag, es sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei – an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts zur Beurteilung weiter. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: