Zu den betreffenden Aussagen des Beschuldigten, dass die Polizei nicht im Zusammenhang mit dem Streit wegen der Ferienblätter und dem angeblichen tätlichen Übergriff, sondern an einem anderen Tag wegen einer Videoaufnahme gerufen worden sei, gab sie einzig an, dass das sein könne, ohne weiter darauf einzugehen. Sie bestätigte lediglich ihre bisherigen Strafanträge vom 4. März 2022 (delegierte Einvernahme mit Befragung der Beschwerdeführerin vom 2. Mai 2022 S. 6 und 7).