GUIDON, Die Beschwerde gemäss Schweizerischer Strafprozessordnung, 2011, N. 387). Die (anwaltlich vertretene) Beschwerdeführerin stellt jedoch uneingeschränkt Antrag auf (vollständige) Aufhebung der angefochtenen Nichtanhandnahmeverfügung, womit diese auch in diesem Punkt als angefochten zu betrachten ist.