1.2.2. Die Beschwerdeführerin erhob mit Eingabe vom 4. März 2022 Strafanzeige gegen den Beschuldigten, da dieser sie im Rahmen eines Streits um Ferienblätter im Dezember 2021 geschubst habe und sie habe schlagen wollen. Sie stellte Strafantrag und konstituierte sich damit als Zivil- und Strafklägerin (Art. 118 Abs. 2 StPO). Als Geschädigte i.S.v. Art. 115 Abs. 1 -4- StPO und Privatklägerin ist die Beschwerdeführerin zur Erhebung der Beschwerde legitimiert.