Vorliegend brachte die Beschwerdeführerin am 26. November 2021 mehrfache Tätlichkeiten (Art. 126 StGB) sowie eine Drohung (Art. 180 StGB) durch den Beschuldigten zur Anzeige, welche sich zwischen Januar 2021 und dem 26. November 2021 ereignet hätten. Nach übereinstimmenden Angaben waren die Beschwerdeführerin und der Beschuldigte während zehn Jahren ein Paar und lebten im gemeinsamen Haus, bis es im August/September 2021 zur Trennung kam (polizeiliche Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 27. November 2021 S. 2; polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten vom 27. November 2021 S. 2).