Konsultation der ausführlichen Erläuterungen auf der Rückseite des Formulars hätten beseitigt werden können. Auf der Vorderseite des Formulars findet sich ein entsprechender, fett hervorgehobener Verweis auf diese Erklärungen. Wie dem Formular ebenfalls ausdrücklich zu entnehmen ist, hätte die Beschwerdeführerin ihren Entscheid auch ohne Weiteres aufschieben und allenfalls anwaltliche Unterstützung beiziehen können. Der Verzicht auf die Stellung als Privatklägerin und damit auf die Parteistellung im Strafverfahren gegen den Beschuldigten muss daher als endgültig angesehen werden.