derungen, gehe. Eine solche Information – sollte sie tatsächlich erteilt worden sein – hätte von der Beschwerdeführerin überdies ohne Weiteres als unzutreffend erkannt werden können. Insbesondere wird auf dem verwendeten Formular in der Rubrik "Privatklage" deutlich (und fett hervorgehoben) zwischen der Beteiligung am Strafverfahren als Strafkläger/in, mit welcher die Bestrafung des Täters verlangt wird, und der Beteiligung als Zivilkläger/in zur Stellung einer Zivilforderung unterschieden. Entsprechend sind für die Konstituierung als Zivil- bzw. Strafkläger/in auch zwei anzukreuzende Kästchen vorgesehen.