Im Polizeirapport vom 27. November 2021 wurde zwar (ohne weitere Ausführungen hierzu) festgehalten, dass die Beschwerdeführerin beim Eintreffen der Regionalpolizei Zofingen am 26. November 2021 "sichtlich aufgelöst" gewesen sei. Dem Rapport ist jedoch nicht zu entnehmen, dass sie nicht in der Lage gewesen wäre, an den anschliessend in den Büroräumlichkeiten durchgeführten Sachverhaltsklärungen mitzuwirken. Dem Polizeirapport sind denn auch bereits ausführliche Angaben der Beschwerdeführerin zu den dem Beschuldigten vorgeworfenen Taten zu entnehmen (Polizeirapport vom 27. November 2021 S. 2).