Die Beschwerdeführerin ist der deutschen Sprache mächtig und Geschäftsführerin eines Immobilienunternehmens mit mehreren Angestellten (polizeiliche Einvernahme der Beschwerdeführerin vom 27. November 2021 S. 2; polizeiliche Einvernahme des Beschuldigten vom 27. November 2021 S. 2; www.zefix.ch). Es ist damit davon auszugehen, dass sie in der Lage ist, ein verständlich ausgestaltetes Formular sorgfältig durchzulesen und ihrem Willen entsprechend auszufüllen. Im Polizeirapport vom 27. November 2021 wurde zwar (ohne weitere Ausführungen hierzu) festgehalten, dass die Beschwerdeführerin beim Eintreffen der Regionalpolizei Zofingen am 26. November 2021 "sichtlich aufgelöst" gewesen sei.