Das von der Beschwerdeführerin unterzeichnete Formular der aargauischen Staatsanwaltschaften ist verständlich ausgestaltet, gibt die massgebende Rechtslage korrekt wieder und führt zu klaren Willensäusserungen der erklärenden Person. Die Rückseite enthält eingehende Erläuterungen zum Strafantrag und zur Privatklage, worauf auf der Vorderseite (fett gedruckt) hingewiesen wird. Es wird verdeutlicht, dass die Beteiligung am Verfahren die Stellung als Privatklägerin oder Privatkläger voraussetzt. Das Formular erfüllt damit die bundesgerichtlichen Kriterien.