Sie sollten grundsätzlich auch von einem juristischen Laien und ohne Hilfestellung durch einen Beamten ausgefüllt werden können. Der Wille, auf eine Straf- oder Zivilklage zu verzichten oder eine erhobene Klage wieder zurückzuziehen, muss mithin unmissverständlich zum Ausdruck kommen (Urteil des Bundesgerichts 1B_446/2018 vom 14. November 2018 E. 4.4; Urteil des Bundesgerichts 1B_188/2015 vom 9. Februar 2016 E. 4.3). Ein endgültiger Verzicht sollte bei nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten, insbesondere Opfern, nicht unbesehen anzunehmen sein, zumal ein Laie mit dem Ausfüllen der entsprechenden Formulare überfordert sein kann