Die Rückseite des Formulars enthalte überdies eine detaillierte Erklärung, mit welcher sich die Beschwerdeführerin hätte absichern können, falls sie etwas nicht richtig verstanden haben sollte. Ausdrücke wie "ausdrücklich", "Verzicht" und "endgültig" sollten jeden Durchschnittsbürger veranlassen, gut zu überlegen. Das Antragsformular sei am Tag der Anzeigeerstattung ausgefüllt und die Einvernahme am Folgetag durchgeführt worden, was der gängigen Praxis entspreche.