mäss einhelliger Lehrmeinung sei ein endgültiger Verzicht bei nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten, insbesondere bei Opfern, nicht unbesehen anzunehmen, zumal ein Laie mit dem Ausfüllen der Formulare überfordert sein könne. Dies sei vorliegend der Fall. Die Beschwerdeführerin sei nicht in der Lage gewesen, das Parteirechtsformular zu lesen und zu verstehen. Sie sei aufgelöst gewesen und von der Polizei gedrängt worden, das Formular auszufüllen. Die Rückseite habe sie gar nicht gelesen, sondern sich einzig auf die polizeilichen Angaben verlassen.