Da es ihr nicht ums Geld gegangen sei, habe sie das Feld "Verzicht auf die Privatklage" angekreuzt. Als Laie habe sie nicht wissen können, dass sie mit dem Verzicht auf die Stellung als Privatklägerin auch auf ihre Parteistellung im Strafpunkt verzichte, zumal sie zuvor Strafantrag gestellt habe. Der Verzicht werde nachträglich angefochten. Sie habe lediglich auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche verzichten wollen. Ge- -4-