" 1. Auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. -3- 2. Eventualiter sei die Beschwerde abzuweisen. 3. Unter Kostenfolgen." 3.4. Mit Eingabe vom 25. Juli 2022 erstattete der Beschuldigte die Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: