O., Frage 17). Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt allerdings nicht aus, dass in diesem Zusammenhang DNA-Proben sichergestellt worden wären. Somit ist davon auszugehen, dass das DNA-Profil nicht im Hinblick auf eine allfällige Sachbeschädigung durch den Beschwerdeführer erstellt wurde.